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Berechnung Plusenergiehaus

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Nach den Anstrengungen der Vergangenheit, die Architektur und Gebäudetechnik auf einen minimalen Energiebedarf auszurichten, ist der logische nächste Schritt, das Gebäude zum Nettoenergieproduzenten zu machen. Der energie-cluster.ch treibt diese Entwicklung im Rahmen der neu gegründeten Innovationsgruppe „Plusenergiehaus“ voran.

Eine akzeptierte Definition, was unter einem Plusenergiehaus zu verstehen ist, existiert bisher nicht.
Der energie-cluster.ch verwendet vorerst folgende
drei Bilanzierungsstufen:


Plusenergiehaus 1

(Bilanzierung inkl. Haushaltsstrom)

Ein Plusenergiehaus 1 ist ein Gebäude, das über das Jahr gerechnet mehr Energie auf dem Grundstück erzeugt, als es einführt. Eine zwingende Anforderungen an die Gebäudehülle wird vor allem im Sanierungsbereich NICHT festgelegt.
Als gute Ausgangslage soll Minergie-P (Qh ¾ 60 % des QhLi oder Qh ¾ 15 kWh/m2a gemäss SIA 380/1) oder Passivhaus (gemäss PHPP von 13.5 kWh/m2 a) zugrunde gelegt werden.

Die erzeugte Energie auf dem Grundstück muss den Energiebedarf von Warmwasser, Heizung, Wohnungslüftung, Hilfsenergien sowie den Strom für Licht + Apparate abdecken bzw. übertreffen (Berechnung Elektrizität gemäss SIA 380/4).


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Kraftwerk Bennau, SZ









       













Disch_FreiburgiBr.jpg
Solarsiedlung Freiburg am Schlierb
Plusenergiehaus 2

(Abdeckung inkl. Haushaltsstrom + Graue Energie)

Ein Plusenergiehaus 2 ist ein Gebäude, das nebst der Definition von der Stufe 1 auch die Energiemenge für die Graue Energie des Gebäudes über den Lebenszykluses auf dem Grundstück erzeugt. Gemäss SIA Merkblatt 2032 Graue Energie wird der Lebenszyklus bzw. die Nutzungsdauer je nach Bauteil mit 20, 30, 40 bis 80 Jahre angenommen.


Plusenergiehaus 3

(Abdeckung inkl. Haushaltsstrom + Graue Energie + Mobilität)

Ein Plusenergiehaus 3 ist ein Gebäude, das nebst der Definition von der Stufe 2 auch die Energiemenge für die Mobilität auf dem Grundstück erzeugt. Die Berechnungen erfolgen gemäss SIA Merkblatt 20xx Mobilität (noch in Bearbeitung).


Rahmenbedingungen

Für alle Stufen gelten die Rahmenbedingungen:

  • Die Energieerzeugung ist nicht der Primärzweck des Gebäudes
  • Das Gebäude ist ganzjährig bewohnt
  • Für die Bilanzierung kann ein Einzelgebäude oder eine Gebäudegruppe gewählt werden. Es gilt die Grundstückgrenze als Bilanzrahmen.
  • Die Energiebilanz wird mittels gewichteter Endenergie nach MINERGIE® berechnet (d.h. z.B. Elektrizität x Faktor 2 für Bedarf und Erzeugung). Das 'Plus' muss in der Jahresbilanz erreicht werden.
  • Die Anforderungen für Graue Energie und Mobilität können der Dokumentation SIA 0216 Effizienzpfad Energie entnommen werden. Für die Gewichtung der Energieträger muss jedoch (vorerst) mit den Werten nach MINERGIE gerechnet werden.
  • Es gelten die Planungswerte nach den anerkannten Planungstools.

 

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